Beitragsordnung

§ 1 Beitragsschuldner
Beitragsschuldner sind die persönlichen Mitglieder sowie die Ortsverbände der FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße e.V

§ 2 Fälligkeit
Die Beiträge sind zu Beginn eines jeden Jahres fällig.
Die Abrechnung erfolgt jahresgenau.
Die Mitglieder erteilen der „FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße e.V.“ eine Einzugsermächtigung.

§ 3 Beitragshöhe
Der Jahresbeitrag beträgt:
a) für Schüler, Studenten, Rentner, Auszubildende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger € 12,00
b) für alle sonstigen persönlichen Mitglieder € 24,00
c) für persönliche Mitglieder die in einem Ortsverband der FREIEN WÄHLER im Kreisgebiet des Kreises Bergstraße
organisiert sind, pro Ortsverband € 80,00 *

§ 4 Befreiung
Für Menschen mit einer anerkannten Behinderung von mehr als 50%  Beeinträchtigung kann der Vorstand auf Antrag den reduzierten Beitragssatz festsetzen.

§ 5 Bescheinigung
Die Bescheinigung über den Erhalt der Mitgliedsbeiträge wird elektronisch vom Schatzmeister ausgestellt. Die Mitgliedsbeiträge sind gem. § 34 Einkommenssteuergesetz von der Steuer absetzbar.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.05. 2010 rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

* §3c: ab 2012 gültige Beitragsänderung von 50 € auf 80 € (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.11.2011)

FREIE WÄHLER Kreis Bergstraße e.V.